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Was ist ein steuerfreier Sachbezug?

Was muss man als Arbeitgeber beachten?

Ein Sachbezug ist grundsätzlich zunächst einmal eine Zuwendung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt wird, sondern in Form einer Sachleistung.


Es gibt sowohl steuerbegünstigte (z.B. Firmenwagen) als auch komplett steuerfreie Sachbezüge. In der Buchhaltung ist dabei der entstehende geldwerte Vorteil dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen.

Der steuerfreie Sachbezug ist eine besondere Form des Sachbezugs. Unternehmen können ihren Mitarbeitern Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei, zum Beispiel in Form von unseren HeartPoints, gewähren.

Sachbezüge sind steuer- und sozialabgabenfrei – ab 01.01.2022 gilt dies bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Im Rahmen dieser Freigrenze, können Sie Ihren Mitarbeitern jeden Monat, zum Beispiel mit unseren HeartPoints®, eine Freude machen.

Was ist zu beachten?

  • Steuerfreie Sachbezüge müssen auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters als eigener Bruttogehaltsbaustein ausgewiesen werden.
  • Sachbezüge müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden (§ 8 Abs. 4 EStG) und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Als Arbeitgeber müssen Sie gewährleisten können, dass kein Bargeschäft stattfinden kann (dies ist insbesondere bei Gutscheinen oder Geldkarten komplex und besonders zu beachten).
  • Es gilt das Zuflussprinzip, das bedeutet es ist entscheidend, wann der monatliche Sachbezug geleistet wurde. Als Arbeitgeber ist es nicht möglich Beträge zu sammeln und z.B. einmal im Quartal oder Jahr an die Mitarbeiter auszuzahlen.
  • Ihr Mitarbeiter hingegen muss die monatlichen Beträge (in unserem Falle HeartPoints) nicht im gleichen Monat ausgeben. Er darf die erhaltenen monatlichen Sachbezüge ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt in Sachprämien einlösen.
  • Von den steuerfreien Sachzuwendungen dürfen alle Mitarbeiter zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn profitieren, auch Minijobber und 450-Euro-Kräfte.
  • Zum monatlichen Sachbezug von 50 Euro haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, zu ausgewählten persönlichen Anlässen steuerfrei Geschenke (60 Euro) an in Form von HeartPoints an Ihre Mitarbeiter auszugeben.         

Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter zu persönlichen Anlässen

Das müssen Sie u.a. beachten: Damit z.B. das Geburtstagsgeschenk für Ihren Mitarbeiter steuerfrei bleibt:

  • Der Wert von 60 Euro pro Anlass stellt eine Freigrenze dar. Überschreiten Sie als Arbeitgeber diesen Wert, wird der komplette Betrag steuerpflichtig.
  • Feiertage wie Weihnachten oder Ostern sowie Firmenjubiläen gehören nicht zu den persönlichen Anlässen und sind daher nicht im Rahmen des 60 Euro Sachbezugs steuerbegünstigt!
  • Der Sachbezug für Geschenke zu persönlichen Anlässen darf zusätzlich zum regelmäßigen 50-Euro-Sachbezug genutzt werden.
  • Es dürfen auch mehrere Geschenke in einem Monat überreicht werden, wenn dort zwei Anlässe zusammenfallen z.B. Geburtstag und Dienstjubiläum.

Das ist ein Überblick über gängige Anlässe:

  • Geburtstag
  • Bestandene (Azubi-)Prüfung
  • Dienstjubiläum
  • Pensionierung
  • Beförderung    
  • Verlobung
  • Hochzeit
  • Silberhochzeit
  • Goldhochzeit  
  • Geburt eines Kindes
  • Taufe
  • Einschulung/Schulabschluss
  • Kommunion
  • Konfirmation/Firmung

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Hinweis: Die von uns an dieser Stelle bereitgestellten Inhalte dienen lediglich der unverbindlichen Information und stellen keinerlei Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie deshalb auf jeden Fall Ihren Steuerberater und achten Sie auch auf mögliche ergänzende Neuerungen, wie z.B. durch ein BMF-Schreiben.

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